Was ist die RAL-Gütesicherung?
Fast jedes Produkt und jede Dienstleistung ist heute in einer großen Angebotsfülle vorhanden. Aber wie können Verbraucher sichergehen, auch tatsächlich hochwertige Qualität zu erwerben? Ganz einfach: mit dem RAL-Gütezeichen. Denn Unternehmen dürfen dieses erst nach einer gründlichen Prüfung für ihre Produkte und Leistungen nutzen. Damit sich der Kunde auch auf Dauer auf die zuverlässig hohe Qualität verlassen kann, lassen die Unternehmen ständig die Einhaltung der Gütebestimmungen überprüfen.
Inzwischen gibt es mehr als 170 RAL-Gütezeichen zu Produkten und Dienstleistungen, allein rund 100 davon in der Baubranche. Die Kennzeichnung der gütegesicherten Produkte erfolgt durch RAL-Gütezeichen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind.
Wer vergibt die RAL-Gütezeichen für Fenster, Fassaden und Haustüren?
Als von RAL anerkannte Gütegemeinschaft verleihen wir die RAL-Gütezeichen für Fenster, Fassaden und Haustüren. Zusätzlich werden die Betriebe regelmäßig durch das ift – Institut für Fenstertechnik überwacht. Die RAL-Gütezeichen garantieren somit höchsten Verbraucherschutz – sichergestellt durch besonders ausgebildetes Personal, vorhandene Prüfeinrichtungen in der Fertigung und eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung.
Aufgaben der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden, Haustüren e.V.
Schulung
der Mitgliedsbetriebe
mit Vorbereitung auf die Systemprüfung und die Bedingungen der Eigenüberwachung
Durchführung
einer Systemprüfung durch Prüfung der Systembeschreibung und Bauteilprüfung
Einrichtung
der Betriebsabläufe und Produktionsverfahren entsprechend den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen in den Betrieben
Erstüberwachung
beim Hersteller durch Güteprüfer des ift Rosenheim
Güteprüfung
und – einzigartig im Branchenvergleich – auch der Produktmontage auf der Prüfbaustelle
Vergabe des RAL-Gütezeichens
und laufende Kontrolle der regelgerechten Verwendung des Zeichens nach Erlangung des Eignungsnachweises
Jährliche Fremdüberwachung
zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift – Institut für Fenstertechnik in Rosenheim
Regelmäßige Durchführung
und prüffähige Dokumentation der Eigenüberwachung durch die Gütezeichenbenutzer
Der Weg zum RAL-Gütezeichen für Produkte
Grundlagen der RAL-Gütesicherung sind unsere Güte- und Prüfbestimmungen „RAL-GZ 695″ inklusive der Durchführungsbestimmungen und Gütezeichensatzungen sowie die Vereinssatzung. Die Einhaltung dieser besonderen Güte gemäß Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstüberwachung festgestellt sowie danach durch eine stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet. Durchgeführt werden die Überwachungen von den Güteprüfern des ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V.
Ergänzend informieren wir unsere Mitglieder kontinuierlich mit Newslettern, Fachseminaren und Technischen Merkblättern über den neuesten Stand von Technik und Entwicklung bei der Gütesicherung. Ist die Erfüllung der strengen Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift attestiert, vergibt die Gütegemeinschaft das jeweilige RAL-Gütezeichen an den Hersteller- oder Montagebetrieb.
Die RAL-Gütezeichen-Anforderungen an einen Betrieb in 9 Schritten
Auf einen Blick: Die RAL-Gütezeichen-Anforderungen an einen Betrieb
1
Antrag auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft
Ausfüllen des Erhebungsbogens
2
Ausfüllen der Mustersystem-beschreibung/en für die in die RAL-Gütesicherung aufzunehmenden Produkte/Produktfamilien
Hinzufügen vorhandener Prüfzeugnisse – sofern nicht vom ift
3
Ausbildung eines Güteprüfers bei der Gütegemeinschaft
4
Ausbildung eines Montage-verantwortlichen bei der Gütegemeinschaft
Einreichung von definierten Montagedetails
5
Erstbesuch durch einen Auditor des ift
Einweisung in die Eigenüberwachung und den Ablauf der RAL-Gütesicherung
Baustellenabnahme (einmalig)
Besichtigung und Überprüfung der vorhandenen Prüfeinrichtungen
- Luft-, Wind-, Wasserprüfstand vor Ort oder mit einem vergleichbaren Zugang
- Eckenbruchprüfgerät für Kunststoffprodukte
- Wasserlagerung, Rohdichtenmessgerät, Feuchtemessgerät für Holzprodukte
- Zugfestigkeitsprüfgerät, Gitterschnittmesser für ALU/Metallprodukt
6
Erster Regelbesuch durch einen Auditor des ift
7
Übersendung des/der Eignungsnachweise/s für die gütegesicherten Produkte/Produktfamilien
(3 Jahre gültig – Verlängerung möglich)
8
Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Fertigung/en
9
Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Montage
Anforderungen an Vorprodukte
Die Qualitätskette der Gütesicherung beginnt bei den Vorprodukten und endet bei der Montage der Bauelemente.
Ein RAL-gütegesichertes Fenster (als Beispiel für alle Produkte) besteht aus verschiedenen Komponenten wie Glas, Rahmen, Beschlag und Dichtungen. Für die einzelnen Vorprodukte werden Anforderungen an deren Qualität und Beschaffenheit gestellt. Für Glas, Beschläge und Kunststoffrahmenprofile werden diese Anforderungen durch eine eigene RAL-Gütesicherung (oder vergleichbare Zertifizierung) geregelt. Für die übrigen Vormaterialien wie Holzkanteln, Lacke oder Metallprofile muss der gütegesicherte Fensterhersteller durch seine Wareneingangskontrolle und festgelegte Güteprüfungen eine gleichbleibende Qualität sicherstellen.
Grundsätze für Gütezeichen
Grundlage der Gütesicherung von Fenstern, Fassaden und Haustüren sind die Güte-und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 695. Diese umfassen eine freiwillige Eigen- und Fremdprüfung, um dem Kunden gegenüber eine nachprüfbare Qualitätsaussage zu vermitteln. Gekennzeichnet wird dies mit dem jeweiligen RAL-Gütezeichen.
Die Güte- und Prüfbestimmungen zur RAL GZ 695 können Sie hier im Detail nachvollziehen.
Zur Erreichung eines Gütezeichens Montage sind die nachfolgenden Punkte zu erfüllen
1
Teilnahme am Seminar „Grundlagen des RAL‐gütegesicherten Fenster und Fassadenanschlusses“ durch den Montageverantwortlichen des Mitgliedsbetriebes
2
Erstellung von 5 Anschlussdetails (jeweils mit oberen, seitlichen und unterem Anschluss) sowie je 2 Details von Kopplungen (in Reihe und über Eck). Einreichung bei der RAL-Gütegemeinschaft in Frankfurt mit anschließender Prüfung durch das Prüfinstitut / einen Beauftragten
der Gütegemeinschaft
3
Innerbetriebliche Schulung der Monteure
4
Benennung einer Baustelle an die RAL-Gütegemeinschaft in Frankfurt und
Prüfung der Baustelle durch das Prüfinstitut / einen Beauftragten der Gütegemeinschaft
5
Organisation der Eigen‐ und Fremdüberwachung der Montage (Anlage 3 und 4)
Handels- und Montagebetriebe sowie Nachunternehmer ohne Fertigung können sich über Ihren Vorlieferanten als qualifizierter Montagebetrieb auszeichnen lassen. Dieses Verfahren nennen wir „Cascading“. Der Vorlieferant ist ein gütegesicherter Betrieb und führt sowohl das Gütezeichen für das Produkt und die Montage. Dieser Betrieb übernimmt auch die Schulung und regelmäßige Überwachung des Handels- und Montagebetriebs. Der Cascading Vertrag wird auf drei Jahre geschlossen und kostet 50,00 € zzgl. gez. MwSt. im Jahr. Der Handels- und Montagebetriebe bekommt sodann ein eigenes RAL-Gütezeichnen mit dem Zusatz des Vorlieferanten. Der Handels- und Montagebetrieb erwirbt dadurch aber keine Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft.
Fast jedes Produkt und jede Dienstleistung ist heute in einer großen Angebotsfülle vorhanden. Aber wie können Verbraucher sichergehen, auch tatsächlich hochwertige Qualität zu erwerben? Ganz einfach: mit dem RAL-Gütezeichen. Denn Unternehmen dürfen dieses erst nach einer gründlichen Prüfung für ihre Produkte und Leistungen nutzen. Damit sich der Kunde auch auf Dauer auf die zuverlässig hohe Qualität verlassen kann, lassen die Unternehmen ständig die Einhaltung der Gütebestimmungen überprüfen.
Inzwischen gibt es mehr als 170 RAL-Gütezeichen zu Produkten und Dienstleistungen, allein rund 100 davon in der Baubranche. Die Kennzeichnung der gütegesicherten Produkte erfolgt durch RAL-Gütezeichen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind.
Als von RAL anerkannte Gütegemeinschaft verleihen wir die RAL-Gütezeichen für Fenster, Fassaden und Haustüren. Zusätzlich werden die Betriebe regelmäßig durch das ift – Institut für Fenstertechnik überwacht. Die RAL-Gütezeichen garantieren somit höchsten Verbraucherschutz – sichergestellt durch besonders ausgebildetes Personal, vorhandene Prüfeinrichtungen in der Fertigung und eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung.
Aufgaben der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden, Haustüren e.V.
Schulung
der Mitgliedsbetriebe
mit Vorbereitung auf die Systemprüfung und die Bedingungen der Eigenüberwachung
Durchführung
einer Systemprüfung durch Prüfung der Systembeschreibung und Bauteilprüfung
Einrichtung
der Betriebsabläufe und Produktionsverfahren entsprechend den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen in den Betrieben
Erstüberwachung
beim Hersteller durch Güteprüfer des ift Rosenheim
Güteprüfung
und – einzigartig im Branchenvergleich – auch der Produktmontage auf der Prüfbaustelle
Vergabe des RAL-Gütezeichens
und laufende Kontrolle der regelgerechten Verwendung des Zeichens nach Erlangung des Eignungsnachweises
Jährliche Fremdüberwachung
zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift – Institut für Fenstertechnik in Rosenheim
Regelmäßige Durchführung
und prüffähige Dokumentation der Eigenüberwachung durch die Gütezeichenbenutzer
Grundlagen der RAL-Gütesicherung sind unsere Güte- und Prüfbestimmungen „RAL-GZ 695″ inklusive der Durchführungsbestimmungen und Gütezeichensatzungen sowie die Vereinssatzung. Die Einhaltung dieser besonderen Güte gemäß Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstüberwachung festgestellt sowie danach durch eine stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet. Durchgeführt werden die Überwachungen von den Güteprüfern des ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V.
Ergänzend informieren wir unsere Mitglieder kontinuierlich mit Newslettern, Fachseminaren und Technischen Merkblättern über den neuesten Stand von Technik und Entwicklung bei der Gütesicherung. Ist die Erfüllung der strengen Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift attestiert, vergibt die Gütegemeinschaft das jeweilige RAL-Gütezeichen an den Hersteller- oder Montagebetrieb.
Auf einen Blick: Die RAL-Gütezeichen-Anforderungen an einen Betrieb
1
Antrag auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft
Ausfüllen des Erhebungsbogens
2
Ausfüllen der Mustersystem-beschreibung/en für die in die RAL-Gütesicherung aufzunehmenden Produkte/Produktfamilien
Hinzufügen vorhandener Prüfzeugnisse – sofern nicht vom ift
3
Ausbildung eines Güteprüfers bei der Gütegemeinschaft
4
Ausbildung eines Montage-verantwortlichen bei der Gütegemeinschaft
Einreichung von definierten Montagedetails
5
Erstbesuch durch einen Auditor des ift
Einweisung in die Eigenüberwachung und den Ablauf der RAL-Gütesicherung
Baustellenabnahme (einmalig)
Besichtigung und Überprüfung der vorhandenen Prüfeinrichtungen
- Luft-, Wind-, Wasserprüfstand vor Ort oder mit einem vergleichbaren Zugang
- Eckenbruchprüfgerät für Kunststoffprodukte
- Wasserlagerung, Rohdichtenmessgerät, Feuchtemessgerät für Holzprodukte
- Zugfestigkeitsprüfgerät, Gitterschnittmesser für ALU/Metallprodukt
6
Erster Regelbesuch durch einen Auditor des ift
7
Übersendung des/der Eignungsnachweise/s für die gütegesicherten Produkte/Produktfamilien
(3 Jahre gültig – Verlängerung möglich)
8
Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Fertigung/en
9
Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Montage
Das Stufenmodell bietet den Herstellern durch einen inhaltlich abgestimmten Aufbau die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt zu entwickeln. Der einfache Weg zum RAL-Gütezeichen: Hersteller können je nach Zielmarkt, Kundenstruktur und Anforderungen zwischen den Stufen auswählen und unterscheiden. Das Stufenmodell ermöglicht den Herstellern die Auswahl der Produkte/Systeme, welche zertifiziert werden sollen. Die Einbindung von bereits existierenden Gütesicherungen und Zertifizierungen für die Vormaterialien ist möglich (z.B. RAL-GZ 716, RAL-GZ 607-1, ift-Q-Zert, RAL-GZ 520 etc.).

Die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 695) gelten für Fenster, Fassaden und Haustüren. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige und materialspezifische Leistungsmerkmale für die Bauprodukte fest und regeln die gütebestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit unter der Voraussetzung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung, Pflege und Instandhaltung.
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen weiterhin Anforderungen hinsichtlich der Montage der nachfolgend genannten Bauprodukte fest.
Sie gelten für

Fenster und Fenstertüren
einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände oder in geneigte Dächer (Dachflächenfenster) sowie daraus zusammengesetzte Elemente aus zwei oder mehr Fenstern.

Haustüren
einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände mit verschiedenen Öffnungsarten und Teilungen mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile.

Fassaden (Vorhangfassaden)
der Betriebsabläufe und Produktionsverfahren entsprechend den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen in den Betrieben.

Gütegesicherte Bauprodukte
beim Hersteller durch Güteprüfer des ift Rosenheim.
Es sind sowohl die Anforderungen des allgemeinen Teils als auch die des zugehörigen materialspezifischen Anhangs einzuhalten. Die komplette RAL-GZ 695 für Fenster, Fassaden und Haustüren können Sie in unserem Shop bestellen.
Die Vorgänger der RAL-GZ 695 waren
Holzfenster RAL-GZ 424/1
Aluminiumfenster RAL-GZ 636/1
Aluminium-Holzfenster RAL-GZ 424/2
Kunststofffenster RAL 716/1
Holz-Kunststofffenster RAL-GZ 424/3
Die Qualitätskette der Gütesicherung beginnt bei den Vorprodukten und endet bei der Montage der Bauelemente.
Ein RAL-gütegesichertes Fenster (als Beispiel für alle Produkte) besteht aus verschiedenen Komponenten wie Glas, Rahmen, Beschlag und Dichtungen. Für die einzelnen Vorprodukte werden Anforderungen an deren Qualität und Beschaffenheit gestellt. Für Glas, Beschläge und Kunststoffrahmenprofile werden diese Anforderungen durch eine eigene RAL-Gütesicherung (oder vergleichbare Zertifizierung) geregelt. Für die übrigen Vormaterialien wie Holzkanteln, Lacke oder Metallprofile muss der gütegesicherte Fensterhersteller durch seine Wareneingangskontrolle und festgelegte Güteprüfungen eine gleichbleibende Qualität sicherstellen.
Grundlage der Gütesicherung von Fenstern, Fassaden und Haustüren sind die Güte-und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 695. Diese umfassen eine freiwillige Eigen- und Fremdprüfung, um dem Kunden gegenüber eine nachprüfbare Qualitätsaussage zu vermitteln. Gekennzeichnet wird dies mit dem jeweiligen RAL-Gütezeichen.
Bisher umfasste ein Gütezeichen den Bereich der Fertigung + Montage. Seit dem 8. Mai 2010 gibt es getrennt zu vergebende Gütezeichen für die Fertigung und die Montage. Nachfolgend zeigen wir auf, wie das für die jeweilige Produktgruppe gültige Gütezeichen Montage erlangt werden kann.
Zur Erreichung eines Gütezeichens Montage sind die nachfolgenden Punkte zu erfüllen
1
Teilnahme am Seminar „Grundlagen des RAL‐gütegesicherten Fenster und Fassadenanschlusses“ durch den Montageverantwortlichen des Mitgliedsbetriebes
2
Erstellung von 5 Anschlussdetails (jeweils mit oberen, seitlichen und unterem Anschluss) sowie je 2 Details von Kopplungen (in Reihe und über Eck). Einreichung bei der RAL-Gütegemeinschaft in Frankfurt mit anschließender Prüfung durch das Prüfinstitut / einen Beauftragten
der Gütegemeinschaft
3
Innerbetriebliche Schulung der Monteure
4
Benennung einer Baustelle an die RAL-Gütegemeinschaft in Frankfurt und
Prüfung der Baustelle durch das Prüfinstitut / einen Beauftragten der Gütegemeinschaft
5
Organisation der Eigen‐ und Fremdüberwachung der Montage (Anlage 3 und 4)
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Der Weg zum RAL-Gütezeichen für Produkte
Grundlagen der RAL-Gütesicherung sind unsere Güte- und Prüfbestimmungen „RAL-GZ 695″ inklusive der Durchführungsbestimmungen und Gütezeichensatzungen sowie die Vereinssatzung. Die Einhaltung dieser besonderen Güte gemäß Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstüberwachung festgestellt sowie danach durch eine stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet.
Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, dass RAL-Gütezeichen Montage zu erwerben. Je nach betrieblichem Hintergrund sind die Zugänge zu diesem RAL-Gütezeichen unterschiedlich ausgestaltet.